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Anmeldung von Strom, Gas, Wasser, Telefon und Rundfunkgebühren

In der Regel meldet der Vermieter die Versorgung mit Wasser an, um die Stromversorgung müssen Sie sich normalerweise selbst bemühen. Die Stromanbieter unterscheiden sich in Angebot und Preis stark. Vergleichen lohnt sich also! Fragen Sie Ihren Vermieter, ob Sie sich auch um die Wärmeversorgung kümmern müssen. Ihr Leistungsträger berücksichtigt bei der Berechnung Ihrer Leistungen Kosten für die Wasser- und Wärmeversorgung (Heizung und Warmwasser). Stromkosten, die nicht der Wärmeversorgung dienen, werden nicht berücksichtigt.

Für den Kontakt in die Heimat ist ein Telefon- und Internetanschluss wichtig. Auch hier gibt es viele verschiedene Anbieter. Ein Vertrag sollte nie am Telefon abgeschlossen werden. Am besten lassen Sie sich in einem Laden vor Ort beraten und lesen sich das Angebot noch einmal in Ruhe zu Hause durch.

Für die Benutzung von Radio, Fernsehen und Internet müssen für den öffentlichen Rundfunk Gebühren bezahlt werden, unabhängig davon, ob es in der Wohnung ein Radio oder einen Fernseher gibt. Wenn Sie Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter erhalten, müssen Sie diese Beiträge nicht zahlen. Für eine Gebührenbefreiung senden Sie das ausgefüllte Onlineformular mit einer Kopie Ihres Bewilligungsbescheids an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.