WOHINDO

Kommunikation mit dem Leistungsträger

Sie sollten sich von Ihrem Leistungsträger bestätigen lassen, dass ein Umzug notwendig ist, bevor Sie mit der Wohnungssuche beginnen. Wenn Sie Leistungen vom Sozialamt erhalten, dann vereinbaren Sie dafür einen Termin vor Ort. Erhalten Sie Leistungen vom Jobcenter, dann drucken Sie dafür das Umzugspaket (Formularbezeichnungen siehe nebenstehender Infokasten) aus und reichen das ausgefüllte Formular 1 im Jobcenter ein. Im Anschluss prüft Ihr Leistungsträger, ob ein Umzug notwendig ist.

Das Formular 2 bezieht sich auf ein bestimmtes Wohnungsangebot. Dieses wird von Ihnen und Ihrem zukünftigen Vermieter ausgefüllt, sobald Sie eine Wohnung gefunden haben, jedoch bevor Sie den Mietvertrag unterzeichnen. Mithilfe dieses Formulares prüft Ihr Leistungsträger, ob die Wohnung angemessen ist. Erst wenn Sie die Bestätigung erhalten, dass Ihr Leistungsträger die Wohnung als angemessen anerkennt, können Sie den Mietvertrag abschließen. Formular 3 bezieht sich auf die Kaution und Kosten für den Umzug.

Der Kommunikationsprozess mit dem Jobcenter wird in der nebenstehenden Abbildung dargestellt.

* Viele große Wohnungsgesellschaften haben Mietbescheinigungen, die alle notwendigen Angaben enthalten und das Formular 2 ersetzen können.

Formular 1 = Antrag (Teil 1) auf Zusicherung der Kosten für die neue Unterkunft
Formular 2 = Bescheinigung über ein Mietangebot
Formular 3 = Antrag (Teil 2) auf Zusicherung der Kosten für die neue Unterkunft
Formular 4 = Abtretungserklärung