WOHINDO

Ummelden

Sobald Sie umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei den Bürgerdiensten, bzw. Bürgerdiensten International ummelden. Reichen Sie dort gleichzeitig auch die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung ein.

Ihre aktuelle Adresse müssen Sie außerdem immer folgenden Stellen direkt mitteilen: Ihrem Leistungsträger (Sozialamt bzw. Jobcenter), Ihrer Krankenkasse, der Ausländerbehörde, bei laufenden Verfahren dem zuständigen Gericht (zum Beispiel dem Verwaltungsgericht, wenn Sie einen Widerspruch eingelegt haben). Geflüchtete müssen außerdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informieren.

Liegen Ämtern veraltete Daten vor, kann es sein, dass Sie keine Geldleistungen bekommen oder Ihr Asylantrag abgelehnt wird.

EU-Bürger: Bürgerdienste
Innenstadt
Südwall 2 – 4, 44137 Dortmund
Mo, Di, Do: 7.00 – 12.00 Uhr
Fr: 7.00 – 11.30 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung
Bezirksverwaltungsstellen
Aplerbecker Marktplatz 21, 44287 DO-Aplerbeck
Brackeler Hellweg 170, 44309 DO-Brackel
August-Wagner-Platz 2 – 4, 44339 DO-Eving
Hörder Bahnhofstraße 16, 44263 DO-Hörde
Harkortstraße 58, 44225 DO-Hombruch
Rahmer Straße 15, 44369 DO-Huckarde
Limbecker Straße 31, 44388 DO-Lütgendortmund
Am Amtshaus 1, 44359 DO-Mengede
Gleiwitzstraße 277, 44328 DO-Scharnhorst
Mo, Di, Do: 8.00 – 12.00 Uhr, Fr: 7.00 – 11.30 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung
Geflüchtete: Bürgerdienste International
Olpe 1, 44122 Dortmund
Zugang erfolgt über Berswordthalle
Eingang Kleppingstraße 37, 44137 Dortmund
Stadthaus Dortmund, Gebäudeteil C
0231 5027132
Mo, Di und Do: 7.30 – 12.00 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung